Erstellt am 02.02.2006 um 11:20 Uhr von pippa
Zu 1: 7
Zu 2: Die Stützunterschriften gelten für alle Kandidaten auf der jeweiligen Liste. Sollte auf einer Liste nur ein Bewerber stehen, muß dieser natürlich auch 7 Stützunterschriften haben, die er auch selber sammeln sollte, der BR hat damit nichts zu tun. Selber darf er sich natürlich auch stützen
Erstellt am 02.02.2006 um 11:29 Uhr von Plume
Hallo,
du mußt immer 5% nehmen von der Anzahl der Mitarbeiter
Du kannst auch (wie in deinem Fall )
127 : 20 = 6.35
Man muß immer aufrunden also sind es das 7 Unterschriften die jede liste braucht.
Die müssen die Listeninhaber selber sammeln.
Ich hoffe ich konnte dir helfen.
Erstellt am 02.02.2006 um 11:38 Uhr von Patrik
Vielen Dank schon mal bis hierher.
Nun habe ich aber noch Fragen zum Verständnis.
Wir machen eine Personenwahl.
Jeder der Kandiat werden möchte oder Vorgeschlagen wird, bekommt von uns ein Schreiben auf dem steht das er einverstanden ist mit der Kanditatur und auf dem er Stützunterschriften sammeln kann.
Das heißt, in unserem Fall, müßte jeder Kanditat 7 Unterschriften sammeln?!
Er kann sich auch selbst unterstützen
(1 eigen +6 fremde =7 Unterschriften)?
Und danke nochmal für alles!
Patrik
Erstellt am 02.02.2006 um 11:42 Uhr von pippa
Wenn Ihr Personenwahl macht, darf nur eine einzige Liste existieren, auf der sämtliche Bewerber stehen und - fest damit verbunden - die Stützunterschriften geleistet werden. Jeden mit einem Schreiben losschicken und Stützunterschriften sammeln lassen würde bedeuten, daß Ihr danach xxx Listen habt
Erstellt am 02.02.2006 um 12:06 Uhr von Patrik
Oh je! Ich glaube solangsam verstehe ich nichts mehr.
Wir hatten dies die ganzen Jahre davor so gemacht:
1. Kanditat bekommt Schreiben
2. Kanditat unterschreibt die Teilnahme und sammelt Stützunterschriften.
3. Wenn dies geschehen, kommen anschließend alle Kanditaten auf eine einzige Liste die am Wahltag jeder Wahlberechtigte bekommt und auf der er dann seine Kreuzchen machen kann (entsprechen bei Briefwahl).
4. Die Stimmen werden ausgezählt.
Danke!
Erstellt am 02.02.2006 um 18:58 Uhr von mumie
127 Leute sind bei euch in der Wählerliste eingetragen. Kann es sein, das ihr einen 7-Köpfigen Betriebsrat wählt? Die Größe des Betriebsrates richtet sich nach den "in der Regel" Beschäftigten. Die müssen nicht alle in der Wählerliste eingetragen sein. Falls es 7 Leute oder mehr sind, kann sich jeder auch selber stützen. Ihr habt dann die erforderliche Zahl von Stimmen.
Was du da beschreibst kenne ich von einer anderen Firma her. Die haben auch Personenwahl. Die sagen: Jeder, der bei uns auf diese Liste will, soll 7 Leute benennen, die sagen "Ja, der soll auf die Liste". Dann kommt der auf diese Liste. Das sind dann aber keine Stützunterschriften im Sinne der Wahlordnung. Es ist dann einfach nur ein "Zulassungsverfahren" für diese eine Liste.
Wenn du dir selber 7 Stützunterschriften suchst, dann könntest du dir theoretisch eine eigene Einmann-Liste aufmachen. Dann hättet ihr allerdings keine Personenwahl mehr. Sondern Listenwahl. Hat pippa schon geschrieben. Überlege dir, was du willst.