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BR Wahl Stützunterschriften -wieviele sind für eine Vorschlagsliste erforderlich?

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Sly
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, meine Frage wurde schon häufig gestellt - ich wurde jedoch aus den vielen Antworten nicht so recht schlau ,deshalb bitte ich um verständliche Infos. Wir sind ein Betrieb mit über 200 Mitarbeitern und 9 Betriebsräten. Ich bin gerade dabei eine Vorschlagsliste zu erstellen. 9 Kandidaten habe ich schon, nun ist die Frage wieviele Stützunterschriften ich brauche. Nach der 20stel Regel wären es ca.11. Brauche ich jetzt nur noch zwei Stützunterschriften insgesamt, weil die Kandidaten sich selbst und die Liste stützen, oder brauche ich für jeden Kandidaten 11 Unterschriften? Und falls die Kandidaten die Liste automatisch stützen - müssen sie dann noch zusätzlich als Stützer die Unterschrift leisten oder reicht ihre Unterschrift als Bewerber? Hoffe meine Fragen sind verständlich :)

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Community-Antworten (4)

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Olaf0412

05.04.2006 um 14:43 Uhr

Es muss deutlich werden, dass der Wahlbewerber mit seiner Unterschrift nicht nur seine Bereitschaft zur Kandidatur erklärt, sondern auch den Wahlvorschlag mit seiner Unterschrift stützt (aus Fitting, zu § 14 BetrVG, Rn. 51).

Ich hoffe, das beantwortet die Fragen.

Gruß, Olaf

P
p.g.

05.04.2006 um 14:44 Uhr

Die Kandidaten müssen als Berwerber einerseits unterschreiben und können andererseits sich selbst auf der Stützunterschriftenliste stützen.

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Angi1

05.04.2006 um 14:47 Uhr

Hallo Sly,

Ihr benötigt mindestens 11 Stützunterschriften, es sollten aber sicherheitshalber ein paar mehr sein, falls jemand schon auf einer anderen Liste unterschrieben hat oder ähnliches.

Die Bewerber können Ihre Liste durch Unterschrift unterstützen. Dies sollte aber deutliche erkennbar sein. Eine Unterschrift zur Zustimmung der Bewerbung und eine als Stützunterschrift.

MfG Angi1

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Pit51

05.04.2006 um 17:26 Uhr

... und alle Stützunterschriften dürfen erst geleistet worden sein, nachdem die Liste abgeschlossen war, also alle 9 Kandidaten schon drauf standen!

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