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Sind Listenbewerber auch gleichzeitig Listen-Unterstützer ?

WDI
Wilhelm der III.
Nov 2016 bearbeitet

Ich habe in dem "Handbuch zur Betriebsratswahl" unter Schritt 8 -Prüfung der Wahlvorschläge- folgendes gelesen:

Hat ein Kandidat mit seiner Unterschrift seine Zustimmung zur Bewerbung gegeben, so zählt diese Unterschrift gleichzeitig als Stützunterschrift. <

WO IN DER WAHLORDNUNG STEHT DAS GESCHRIEBEN ?? ODER WIE LÄSST SICH DIESE AUSSAGE RECHTLICH ABLEITEN ??

Unsere Wahlvorstand ist darüber sicher nicht informiert und wenn ich Ihm damit komme, möchte ich wenigstens sagen können, in welchem Paragraphen oder in welchem Urteil er diese Information nachlesen kann.

Vielen Dank für Eure Mithilfe !!!

3.68207

Community-Antworten (7)

P
pippa

02.02.2006 um 12:32 Uhr

Also bei mir steht, daß klar erkennbar sein muß, dass der Bewerber sowohl Zustimmung zur Bewerbung als auch Stützunterschrift ausdrücken will. "Bei nicht eindeutiger Zuordnung der Unterschrift gilt sie im Zweifel nur als Stützunterschrift". Hilft Dir das ein bißchen weiter?

N
NoLi

02.02.2006 um 12:49 Uhr

Hallo Wilhelm III,

hier können wir wieder einmal DIE Autorität in der Auslegung des BetrVG. heranziehen den FITTING.

siehe hierzu: Fitting, WO 2001 §6 Rdnr.10 Satz4; Seite 1746 21. Ausgabe:

"In diesem Fall (Unterschrift zur Zustimmung zur Bewerbung, auf der Liste gegeben) kann die Unterschrift zugleich Stützunterschrift iSd. §14 Abs. 4 BetrVG sein, wenn ein entspr. Erklärungswille des Unterzeichners erkennbar ist."

Das heißt die Unterschrift gilt gleichzeitig als Stützunterschrift, wenn sie auf der Liste (und nicht mit einer gesonderten Einwilligungserklärung) gegeben wurde und wenn erkennbar gemacht wird, dass sie auch als Stützunterschrift gemeint ist.

ich hoffe das hilft Dir.

Gruss aus Franken

NoLi

M
mumie

02.02.2006 um 20:04 Uhr

Hat ein Kandidat mit seiner Unterschrift seine Zustimmung zur Bewerbung gegeben, so zählt diese Unterschrift gleichzeitig als Stützunterschrift. <

Meines Wissens stimmt das nicht! Man kann sogar auf einer Liste als Wahlbewerber erscheinen, und trotzdem eine andere Liste unterstützen.

RI
Ramses II

03.02.2006 um 01:03 Uhr

NoLi,

schreibt Fitting nicht gleich im nächsten Satz: "Bei nicht eindeutiger Zuordnung gilt sie im Zweifel nur als Stützunterschrift."?

Das könnte das Verständnis erleichtern...

WDI
Wilhelm der III.

03.02.2006 um 01:28 Uhr

Erstmal DANKE für die Antworten.

Also wir haben die Liste so gemacht, dass auf der 1. Seite die Bewerber mit Geburtsdatum, Tätigkeit und Unterschrift stehen. Auf den folgenden 2 Seiten stehen die Unterstützer mit ihren Unterschriften. Da sollte man doch annehmen, dass die Unterschriften der Bewerber dann auch mitgezählt werden ?! Aus Unsicherheit haben wir außerdem noch von allen Bewerbern eine Erklärung ausfüllen lassen mit allen zusätzlichen Angaben (Adresse, Telefon, usw.) und ebenfalls unterschrieben. DOPPELT HÄLT BESSER !!! Sollen wir diese Erklärungen verbunden mit der Vorschlagsliste inkl. Stützunterschriften beim Wahlvorstand abgeben ?? Oder seperat ?? Oder gar nicht, weil doppelt gemoppelt ??

N
NoLi

03.02.2006 um 14:19 Uhr

Hallo Wilhelm,

ich persönlich würde in Deinem Fall über die Spalte mit den Unterschriften der Bewerber schreiben

"Zustimmung zur Bewerbung (Unterschrift) / auch zu werten als Stützunterschrift"

Damit sollte jegliche Möglichkeit des Zweifels (auch der richtigerweise von Ramses angeführten Möglichkeit) ausgeschlossen sein.

Zu deiner zweiten Frage bezgl. der zweiten Einverständniserklärungen. Ich würde sie nicht abgeben, denn alles was du abgibst kommt zu den Wahlaktenund darf Dir nicht mehr im Original ausgehändigt werden.

Sollte also (wider Erwarten) etwas schiefgehen hast Du Dir auf jeden Fall Arbeit gespart wenn du die Einverständniserklärungen noch in deinem Besitz hast. Dann brauchst du nur noch mal Stützunterschriften zu sammeln.

Gruss

NoLi

F
Fayence

03.02.2006 um 22:19 Uhr

Hallo Wilhelm der III., hallo NoLi, die nachträgliche Ergänzung "Unterschrift Kandidatur ist gleich Stützunterschrift" wird beim WV sicherlich nicht gut ankommen.

Ein Kandidat kann doch auch völlig legitim eine konkurrierende Liste gestützt haben. Würde mir die Nachfrage durch den WV ersparen wollen!

Da die Liste noch nicht abgegeben ist , sollen die Kandidaten die Stützunterschrift für ihre Liste leisten, so hat dann alles seine Ordnung.

Gruß Fayence

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