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Minderheitengeschlecht für Wahlausschreiben - was passiert, wenn es nicht ausreichend vertreten ist?

M
mist58
Nov 2016 bearbeitet

Gemäß WO muss in dem Wahlausschreiben der Hinweis über das Minderheitengeschlecht erfolgen. Was schreiben wir in dem Wahlausschreiben, wenn in einem Betrieb 257 Männer und nur 14 Frauen wählbar sind? Nach der d´Hondtsche Regel steht den Frauen kein Sitz zu. Hat jemand einen Hinweis oder eine Idee?

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Community-Antworten (3)

D
DocPille

31.01.2006 um 16:20 Uhr

Hallo,der minderheit steht immer ein Sitz zu.Sollte sich keine Frau finden,dann dürfen auch nur Männer im BR sitzen.

F
Fayence

31.01.2006 um 17:20 Uhr

Hallo DocPille, der erste Teil Deiner Antwort ist leider falsch. Richtig ist, dass, sobald Minderheiten im Betrieb vertreten sind, ein eventueller Anspruch auf einen oder mehrere Sitze für das Minderheitengeschlecht nach d´Hondt berechnet muss. Da d´Hondt eine Verhältnisberechnung darstellt, kann als Ergebnis durchaus herauskommen, dass das Geschlecht der Minderheit keinen Sitzanspruch hat.

@mist58 Ihr habt richtig gerechnet. Die Frauen haben keinen Sitzanspruch, was aber nicht heißt, dass keine Frau gewählt werden kann/darf! Es ist egal, ob Ihr eine Persönlichkeits- oder Listenwahl habt, bei der Sitzverteilung muss die Minderheit nicht berücksichtigt werden.

T
Tomcom

02.02.2006 um 19:57 Uhr

Hallo Mist 58!! Vorschlag von mir.Die Frauen können doch eine eigene Liste erstellen mit dem Namen Frauenpower oder so und je nach dem wie viele Stimmen ihre Liste bekommt sind sie im BR.

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