Wahlrecht in Elternzeit und ist die Vetretung auch wahlberechtigt?
Besitzt ein Arbeitnehmer/in in Elternzeit das aktive und/oder passive Wahlrecht,falls für diesen Mitarbeiter/in ein Nachfolger mit befristetem Arbeitsverhältnis eingestellt wurde. Falls die Frage mit ja beantwortet würde sind damit aus einem Arbeitverhältnis 2 Stimmen entstanden. Wer weiss näheres,ggf § in der Wahlordnung,Fitting,etc. bitte angeben.Zählen diese Mitarbeiter bei der Ermittlung der Stimmberechtigten einfach oder doppelt?
Community-Antworten (9)
27.01.2006 um 23:29 Uhr
- ja
- muß nicht sein, wenn Vertretung noch keine 6 Monate beschäftigt!
Wenn 2. länger als 6 Monate, dann 2 Wahl(oder Stimm-)berechtigte!
Wichtig ist, daß ihr AN in Elternzeit (oder auch Krankheit) informiert; sonst ist die Wahl anfechtbar!!!
27.01.2006 um 23:39 Uhr
Minotaurus,
für das aktive Wahlrecht muss man noch keine 6 Monate im Betrieb sein.
Defender,
es entstehen hier doch keine zwei Stimmen aus einem Arbeitsverhältnis! Es handelt sich um zwei Arbeitsverhältnisse und zwei Stimmen.
27.01.2006 um 23:57 Uhr
Die Arbeitnehmer/inen die in Elternzeit sind (wenn länger als 6 Monaten beschäftigt) haben das passive und Aktive Wahlrecht.wenn die Vertreter/innen einen begründeten Zeitvertrag ,das heist das sie für diese Mitarbeiter/in die sich in Elternzeit befinden eingestellt sind haben diese kein Aktives und kein passives Wahlrecht.
28.01.2006 um 00:02 Uhr
Tomcom,
das ist doch ebenso Müll!
28.01.2006 um 00:07 Uhr
Ramses II...wo warst Du so lange?
28.01.2006 um 00:13 Uhr
eingefroren ...
28.01.2006 um 00:19 Uhr
Und ich habe immer gedacht, in Ägypten sei es warm!
28.01.2006 um 00:21 Uhr
Aber Fayence, Erfurt liegt doch im "Nahen Osten" von Köln aus gesehen! Schön, dass Sie wieder schreiben Ramses II, ich dachte schon die Fragen zur Wahl hätten ihn vergrault...
28.01.2006 um 01:31 Uhr
Tomcom,
selbstverständlich steht im BetrVG nirgendwo der Paragraph "Tomcoms Aussage ist Müll"
Allerdings ignoriert Deine Aussage die §§ 7 und 8 des BetrVG!
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