Erstellt am 27.01.2006 um 13:02 Uhr von viktor
Nachfragen, warum er meint, dass erst 2007 gewählt wird. Ansonsten bei der Gewerkschaft um Rat fragen. Ansonsten können drei Arbeitnehmer das Arbeitsgericht zur Bestellung des Wahlvorstandes anrufen
Erstellt am 27.01.2006 um 13:07 Uhr von Frank B.
Nochmal nachfragen, ob die letzte Wahl nach dem 01.03.2005 stattfand, ansonsten fragen wann die letzte Wahl war und dann von dem Datum 8 Wochen abziehen. Ist dann noch kein WV berufen, zum Arbeitsgericht und die Berufung des WV´s beantragen.
Oder vorher zur Gewerkschaft.
Rechtsgrundlage §16 BetrVG
2007 ist Verarsche!
Erstellt am 27.01.2006 um 21:21 Uhr von Blitz
..... jetzt versteh ich Frank B.´s Rechnung nicht !
Was wenn der Betriebsrat 2003 letztmalig gewählt wurde, wäre dann 2007 nicht richtig ? Wieso 2005 ? Ist es keine 4-jährige Wahlperiode ?
viktor hinterfrag wenigstens oder regt dieses an.
FrankB. schreit nur wild "Verarsche" und nach der Gewerkschaft ! Wer da wohl der bessere Ratgeber ist ??? Für mich viktor !!!
also Schlenz kläre uns auf, wann war die letzte wahl ....
Erstellt am 27.01.2006 um 21:39 Uhr von Fayence
Hallo Blitz,
zur Erklärung von Frank B.´s Berechnung:
§ 13 Zeitpunkt der BR-Wahlen Abs. 3
Hat außerhalb des für die regelmäßigen Betriebsratswahlen festgelegten Zeitraums eine Betriebsratswahl stattgefunden, so ist der Betriebsrat in dem auf die Wahl folgenden nächsten Zeitraum der regelmäßigen Betriebsratswahlen neu zu wählen. Hat die Amtszeit des Betriebsrats zu Beginn des für die regelmäßigen Betriebsratswahlen festgelegten Zeitraums noch nicht ein Jahr betragen, so ist der Betriebsrat in dem übernächsten Zeitraum der regelmäßigen Betriebsratswahlen neu zu wählen.
Erstellt am 27.01.2006 um 22:02 Uhr von schlenz
Der letzte Betriebsrat wurde bei uns am 16.März 2002 gewählt. Somit ist die Bestellung eines Wahlvorstandes schon lange überfällig. Der BR-Vorsitzende sieht dies nicht ein ! Zitat wörtlich: Er habe in einem " Heftchen " gelesen,daß erst 2007 gewählt wird und die Amtszeit 5 Jahre sei . Ich zeigte ihm dann mein Betriebsverfassungsgetzbuch und habe ihn nochmals gebeten einen Wahlvorstand einzusetzen . Antwort wörtlich : das Buch das Du hast ist von verdi und das geht mich nichts an .
Anm.: Unser BR hat in den letzten 4 Jahren noch nie eine Betriebsversammlung einberufen .
Vielen Dank für eure Hilfe
Schlenz
Erstellt am 27.01.2006 um 22:11 Uhr von mumie
Hallo schlenz,
bist denn du in der Gewerkschaft?
Ich denke, ihr solltet tun, was im §16 Absatz 2 Betriebsverfassungsgesetz steht. In so einem Fall wie von dir geschildert, habe ich keine Erfahrung. In eurem Fall kann ja die Gewerkschaft die Einsetzung eines Wahlvorstandes beim Arbeitsgericht beantragen. Ich denke, das ist das einfachste.
Erstellt am 28.01.2006 um 19:47 Uhr von Fayence
Hallo Schlenz,
ist ja gruselig, was anderes fällt mir dazu nicht ein!
Habe Dir einen Link angehängt, der Dir bzgl. des weiteren Vorgehens weiter hilft., wie auch schon von Frank B. beschrieben.
Hier aber schon mal die Essenz:
"Besteht acht Wochen vor Ablauf der Amtszeit des Betriebsrats kein Wahlvorstand, so bestellt ihn das Arbeitsgericht auf Antrag von mindestens drei Wahlberechtigten oder einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft;"
http://www.jusline.de/Bestellung_des_Wahlvorstands_16_BetrVG.html
Erstellt am 30.01.2006 um 07:20 Uhr von Frank B.
Danke Fayance!
@Blitz, ich habe es deshalb so drastisch ausgedrückt, weil mit dem Ende der Amtszeit des jetzigen BR´s am 31.05.2006, es keinen BR mehr gibt in dem Unternehmen!!!!!!!!!!!
Ab und zu sollte man auch mal ins Gesetz schauen und nicht nur nach Gefühl urteilen!!!!