Erstellt am 26.01.2006 um 12:14 Uhr von Täve
Also, die Betriebsratsvorsitzende will nicht das jemand kandidiert? Also will sie keinen Betriebsrat und somit sich selbst nicht? Was soll das denn?
Was hat das mit dem WA zu tun, falls in diesem Falle WA=Wirtschaftsausschuss bedeutet?
Oder meinst du einen Wahlausschuss, welcher dann eher ein Wahlvorstand, also WV wäre?
Ich gebe zu, ich hab's nicht kapiert!
Täve
Erstellt am 26.01.2006 um 12:46 Uhr von Frank B.
Erstens, die Vorsitzende einfach zu ignorieren! Wenn ich es richtig interpretiere ist die Vorsitzende BR- Vors. und nur ordentliches Mitglied. Somit haben die anderen immer die Möglichkeit diese zu überstimmen.
Als Zweites empfehle ich, eine eigene Liste aufzustellen mit genügend Kandidaten und ausreichend Stützunterschriften. Diese dann beim WV einreichen!
Als Drittes, auch hier den §119 Abs.1, 1. Punkt BetrVG in Erwägung ziehen unter die Nase halten!
Erstellt am 26.01.2006 um 14:51 Uhr von NoLi
Hey Lyle,
macht es Sinn die gleiche Frage an einem Tag zweimal zu stellen?
Ich dachte ich wir hätten Dir mit unseren Antworten schon ein bischen Hilfestellung gegeben.
erstaunter Gruss
NoLi