Sind Konzessionäre und deren Mitarbeiter in unserem SB-Warenhaus bei der BR-Wahl wahlberechtigt?
Auch wenn sie einen eigenen Betriebsrat haben?
Angeblich soll dies so sein, um deren Interessen gegenüber unserer Firma zu vertreten. Erhöht sich dadurch gegebenfalls die Anzahl unserer BR-Mitglieder?
nein, sie sind nicht wahlberechtigt, da sie Mitarbeiter eines anderen Arbeitgebers sind. Das diese Firmen als Konzessionär - also praktisch wie ein "Untermieter"- in eurem Hause arbeiten, ändert nichts an der Rechtslage. Es ist und bleibt eine Fremdfirma mit ggf.eigenem BR.