Erstellt am 25.01.2006 um 11:42 Uhr von pippa
Nein, jeder, auch die BR-Mitglieder, darf sich auf der Liste aufstellen lassen, die ihnen zusagt, theoretisch könnte er auch eine eigene Liste aufmachen.
Erstellt am 25.01.2006 um 12:03 Uhr von lars
Vielen dank pippa,
er braucht dann halt nur die Stützunterschriften um seine List ordnungsgemäß abgeben zu können,richtig?
Falls dieser gewählt würde,wann setzt seine Amtszeit ein?
Gruß Lars.
Erstellt am 25.01.2006 um 14:05 Uhr von pippa
Ja, er braucht mit seiner Liste (wie jede andere eingereichte Liste auch) die Stützunterschriften von 1/20 der wahlberechtigten Arbeitnehmer, er selber darf sich auch stützen. Seine Amtszeit beginnt am Tag nachdem die Amtszeit des jetzigen BR endet oder spätestens mit dem Tag der konstituierenden Sitzung, was aber nur der Fall wäre, wenn die Fristen falsch berechnet wurden oder der jetzige BR vor dem Ende seiner regulären Amtszeit plötzlich zurücktritt
Schöne Grüße, Pippa