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Doppelt so viele Bewerber auf der Vorschlagsliste wie BR-Mitglieder - Ist dieses "soll" ein "muß" ??

M
Mischu
Nov 2016 bearbeitet

Hallo an alle, habe folgende Frage. Bei uns steht eine Listenwahl an. Es müssen voraussichtlich 9 BR-Mitglieder gewählt werden, evtl. 11 .

Nach §6 Abs.2 Wahlordnung BetrVG soll jede Vorschlagsliste doppelt so viele Bewerberinnen/Bewerber aufweisen, wie BR-Mitglieder zu wählen sind.

Ist dieses "soll" ein "muß" ?? Kann ich auch eine Liste mit weniger Bewerbern einreichen ??? Vielen Dank im voraus. Mischu

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Community-Antworten (2)

B
Betriebsrat

24.01.2006 um 22:27 Uhr

Hi Sie können auch eine Liste mit nur einen BEwerber abgeben. Entscheident ist, dass die Stützunterschriften in austeichender zahl vorhanden sind. mfg Betriebsrat

M
mari0762

25.01.2006 um 14:13 Uhr

Hallo Mischu wie du selbst sagtest "soll" wenn es heißen würde "muss" wäre dass bindend. soll ist gleich kann also, wie mein vorgänger schon schrieb, egal wie viele Bewerber auf einer liste. achtung nach anzahl von stützunterschriften

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