Erstellt am 12.01.2010 um 11:42 Uhr von cheetah
Die Liste ist gültig. Denn das Gesetz spricht nur von sollen.
Erstellt am 12.01.2010 um 11:48 Uhr von peters
Nein, dann ist die Liste nicht ungültig. Es heißt ja schließlich nur "SOLL ... AUFWEISEN".
Denn schließlich ist ja zu beachten, dass durch zeitweise Verhinderung oder endgültiges Ausscheiden im Laufe der Wahlperiode Ersatzkandidaten notwendig werden können. Daher ist es im Interesse derjenigen, die eine Liste einreichen, möglichst viel Ersatz zu haben, damit ihnen nicht im Laufe der nächsten Jahre die BR-Mitglieder ausgehen.