BR- Wahl wieviele Bewerber/innen müssen auf einer Liste
Hallo zusammen habe da mal eine frage an euch ! Wir haben einen 7 ner BR und Wählen jetzt im März. Ich habe gelesen im § 6 (2) WO das die Vorschlagsliste bei einer Listenwahl soll mindestens doppelt so viele Bewerbeinnen oder Bewerber aufweisen, wie Betriebsratsmitglieder zu wählen sind. Wie habe ich das zu verstehn ? Also ist es so das bei einer Vorschlagsliste mindestens 14 Bewerberinen oder Bewerber drauf einen müssen. Und wenn jemand eine Vorschlagsliste abgibt mit weniger Bewerber auf einer Liste ungültig ist ???
Community-Antworten (2)
12.01.2010 um 12:42 Uhr
Die Liste ist gültig. Denn das Gesetz spricht nur von sollen.
12.01.2010 um 12:48 Uhr
Nein, dann ist die Liste nicht ungültig. Es heißt ja schließlich nur "SOLL ... AUFWEISEN". Denn schließlich ist ja zu beachten, dass durch zeitweise Verhinderung oder endgültiges Ausscheiden im Laufe der Wahlperiode Ersatzkandidaten notwendig werden können. Daher ist es im Interesse derjenigen, die eine Liste einreichen, möglichst viel Ersatz zu haben, damit ihnen nicht im Laufe der nächsten Jahre die BR-Mitglieder ausgehen.
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