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Dürfen Unterschriften für Vorschlagslisten während der Arbeitszeit gesammelt werden?

A
Aggerking
Nov 2016 bearbeitet

Darf ich die Unterschriften für eine Vorschlagsliste während meiner Arbeitszeit sammeln, oder muss ich dies in der Freizeit erledigen?

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Community-Antworten (2)

N
norbert

24.01.2006 um 20:15 Uhr

grundsätzlich wahrend der "Freizeit" Unterschriften sammeln. Aber zur Freizeit gehört auch die Pause.

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NoLi

25.01.2006 um 12:02 Uhr

Hallo Aggerking,

es gibt zu diesem Thema 2 Uralt-Urteile (LAG Berlin BB1979, 1036 und LAG Hamm DB 1980, 1223) die das Recht zum Unterschriften sammeln während der Arbeitszeit verneinen. Alle relevanten Kommentare (z.B. Fitting §20 Rdnr.5 oder DKK-Schneider §20 Rdnr.35) sagen diese Urteile sind Unsinn und selbstverständlich dürfen Unterschriften während der Arbeitszeit gesammelt werden.

Also: die Rechtslage ist ungewiss. Das heißt es kommt auf den Arb.Geb, an wie er reagiert. (bei uns im Unternehmen z.B. kein Problem). Im Zweifelsfall aber an die Empfehlung von norbert halten.

Gruss

NoLi

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