Wie sieht die rechtliche Lage aus, wenn kein Wahlvorstand benannt wird?
Hallo, wie sieht die rechtliche Lage aus, wenn kein Wahlvorstand benannt wird und auch kein Wahlberechtigter dies beim ArbG beantragt? Läuft dann die Amtszeit des alten Betriebsrates ab und es finden keine Wahlen statt?
Community-Antworten (2)
24.01.2006 um 20:17 Uhr
Richtig! Das bedeutet, dass die Mitarbeiter dann mit Ablauf der Amtszeit des derzeitigen BR keinen BR mehr haben.
24.01.2006 um 22:44 Uhr
Hallo!? Zu den Pflichten des bestehenden BR´s gehört, dafür Sorge zu tragen, dass die nächste Wahl stattfindet.
BetrVG § 16 Bestellung des Wahlvorstands (1) Spätestens zehn Wochen vor Ablauf seiner Amtszeit bestellt der Betriebsrat einen aus drei Wahlberechtigten bestehenden Wahlvorstand und einen von ihnen als Vorsitzenden.
Ein Blick in´s BetrVG und der WO hilft ungemein!
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