betriebsratswahl.deSeminare

Wie sieht die rechtliche Lage aus, wenn kein Wahlvorstand benannt wird?

B
Bogi
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, wie sieht die rechtliche Lage aus, wenn kein Wahlvorstand benannt wird und auch kein Wahlberechtigter dies beim ArbG beantragt? Läuft dann die Amtszeit des alten Betriebsrates ab und es finden keine Wahlen statt?

3.37402

Community-Antworten (2)

N
norbert

24.01.2006 um 20:17 Uhr

Richtig! Das bedeutet, dass die Mitarbeiter dann mit Ablauf der Amtszeit des derzeitigen BR keinen BR mehr haben.

F
Fayence

24.01.2006 um 22:44 Uhr

Hallo!? Zu den Pflichten des bestehenden BR´s gehört, dafür Sorge zu tragen, dass die nächste Wahl stattfindet.

BetrVG § 16 Bestellung des Wahlvorstands (1) Spätestens zehn Wochen vor Ablauf seiner Amtszeit bestellt der Betriebsrat einen aus drei Wahlberechtigten bestehenden Wahlvorstand und einen von ihnen als Vorsitzenden.

Ein Blick in´s BetrVG und der WO hilft ungemein!

Ihre Antwort