Erstellt am 24.01.2006 um 12:16 Uhr von Cleo
Hallo,
wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmer des Betriebes (auch Azubis), die das 18. Lebensjahr vollendet haben; siehe hierzu § 7 BetrVG.
Wählbar sind alle Wahlberechtigten, die 6 Monate einem Betrieb angehören; siehe hierzu § 8 BetrVG.