BR Wahl - dürfen Azubis mitwählen und können sie gewählt werden?
Dürfen Azubis wählen und können diese gewählt werden?
Community-Antworten (1)
24.01.2006 um 13:16 Uhr
Hallo,
wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmer des Betriebes (auch Azubis), die das 18. Lebensjahr vollendet haben; siehe hierzu § 7 BetrVG.
Wählbar sind alle Wahlberechtigten, die 6 Monate einem Betrieb angehören; siehe hierzu § 8 BetrVG.
Verwandte Themen
Ausleihen von Azubis
ÄlterWir haben in unserem Betrieb mehrere Azubis, die in anderen, nicht zum Unternehmen gehörenden Betrieben eingesetzt werden. Der Ausbilder hat dort ebenfalls eine Stelle, aber nicht in der Funktion als
Ausgelernte Azubis - Dürfen sie mitwählen bzw. gewählt werden?
ÄlterIm April oder Anfang Mai wird der neue Betriebrat gewählt. Mitarbeiter ca 51-55. Davon 2 Auszubildende, die vor 3 Wochen ausgelernt haben und jetzt normale MA sind. Zum Zeitpunkt der Wahl sind sie
Selbstbetroffenheit - darf die zum BRV vorgeschlagene Person selbst mitwählen?
ÄlterHallo, wer kann helfen. Bei der Wahl zum BR Vorsitzenden wird eine Person vorgeschlagen. Darf diese vorgeschlagene, zur Wahl stehende Person selbst mitwählen, oder ist diese wegen Selbstbetroffenhe
eigener BR - Wahl oder nicht?
ÄlterWir sind ein Fillialunternehmen mit Betrieben in ganz Deutschland. An meinem Standort habe ich die BR Wahlen bereits eingeleitet. Nun sagt man mir, das ein anderer Betriebsteil bei "uns" mitwählen mus
Betriebsratswahl - Können Mitarbeiter die im Mutterschutz oder Elternteilzeit sind auch mitwählen?
ÄlterHallo, wir haben mal eine Frage. Können Mitarbeiter die im Mutterschutz oder Elternteilzeit sind auch mitwählen? Wir gehen davon aus, da ja Kranke auch mit wählen. Und wie ist es mit Mitarbeiter die