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Konst. Sitzung des BR - muss die unbedingt innerhalb einer Woche nach der Wahl einberufen werden?

R
Rene
Nov 2016 bearbeitet

Hallo! Wir haben am 6.4.06 BR Wahlen.Die konst. Sitzung des neuen BR sollte innerhalb einer Woche einberufen werden §29 Abs 1 BetrVG.Wir haben aber vom 10.4-17.04 Betriebsferien.Wie sollen wir uns verhalten?

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Community-Antworten (3)

N
norbert

20.01.2006 um 18:01 Uhr

wie du schon selbst schreibst, soll die konstituierende Sitzung innerhalb einer Woche stattfinden. Also Sitzung am 7. - oder 8.4. durchführen.

K
Kölner

20.01.2006 um 18:03 Uhr

Mensch "Norbert", es heisst "EINBERUFEN innerhalb einer Woche", und es heisst NICHT "muss stattfinden innerhalb einer Woche" - das darf natürlich später sein!!!!!! Nur eine BR-lose Zeit sollte vermieden werden!

N
norbert

22.01.2006 um 21:03 Uhr

hallo kölner, hab mich missverständlich ausgedrückt. also der WA trifft seine entscheidung in der Sitzung z.b. am 7/8.4. und die konst. Sitzung findet vor Ablauf der Amtszeit des jetzigen BR statt. gruss

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