Konst. Sitzung des BR - muss die unbedingt innerhalb einer Woche nach der Wahl einberufen werden?
Hallo! Wir haben am 6.4.06 BR Wahlen.Die konst. Sitzung des neuen BR sollte innerhalb einer Woche einberufen werden §29 Abs 1 BetrVG.Wir haben aber vom 10.4-17.04 Betriebsferien.Wie sollen wir uns verhalten?
Community-Antworten (3)
20.01.2006 um 18:01 Uhr
wie du schon selbst schreibst, soll die konstituierende Sitzung innerhalb einer Woche stattfinden. Also Sitzung am 7. - oder 8.4. durchführen.
20.01.2006 um 18:03 Uhr
Mensch "Norbert", es heisst "EINBERUFEN innerhalb einer Woche", und es heisst NICHT "muss stattfinden innerhalb einer Woche" - das darf natürlich später sein!!!!!! Nur eine BR-lose Zeit sollte vermieden werden!
22.01.2006 um 21:03 Uhr
hallo kölner, hab mich missverständlich ausgedrückt. also der WA trifft seine entscheidung in der Sitzung z.b. am 7/8.4. und die konst. Sitzung findet vor Ablauf der Amtszeit des jetzigen BR statt. gruss
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