Erstellt am 20.01.2006 um 15:02 Uhr von packer
hi opfer,
wieviele wahlausschreiben wollt ihr denn aufhängen? ich würde sagen, daß jedes Wahlausschreiben schon als dokument ersichtlich original unterschrieben sein sollte...
hinsichtlich der form kann es aber auch auf elektronischem wege verbreitet werden, also wird beim wahlausschreiben deshalb auch keine formvorschrift mit originalunterschrift verlangt...
§ 3 WO (4)
gruß,
packer