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Schriftliche Betriebsratswahl generell für alle - geht das?

F
Ferdinand
Nov 2016 bearbeitet

Wir sind ein dezentrales Unternehmen, deren Arbeitstätten sich auf 14 Einrichtungen im gesamten Kreisgebiet verteilen. Die Arbeitnehmer arbeiten in 3 Schichten und an Wochenenden. Viele Mitarbeiter sind auf der Basis eines Teilzeitvertrages, bzw. Geringfügig Beschäftigte beschäftigt. Da es unter diesen Voraussetzungen schwierig ist, ein Wahlbüro während der Arbeitszeit der Arbeitnehmer einzurichten, welches zudem von jedem Arbeitnehmer ohne große Schwierigkeiten aufzusuchen sein soll, erwägen wir die diesjährige Betriebsratswahl in Schriftform duchzuführen. Frage: Liegen die Voraussetzungen vor, wad müssen wir beachten, wie ist die Wahl durchzuführen?

3.07002

Community-Antworten (2)

V
viktor

20.01.2006 um 16:26 Uhr

Die Urne hat bei Wahlen eine zentrale Bedeutung. Der Vorstand kann aus meiner Sicht natürlich beschließen, allen Wählern Briefwahlunterlagen zuzusenden; trotzdem würde ich die Möglichkeit der persönlichen Stimmabgabe ermöglichen und am Wahltag ein Wahllokal öffnen.

N
NoLi

23.01.2006 um 12:57 Uhr

Hi Ferdinand,

ich denke Ihr verfahrt richtig wenn Ihr eine generelle Briefwahl anstrebt.

§24 Abs.3 WO : "Für Betriebsteile und Kleinstbetriebe, die räumlich weit vom Hauptbetrieb entfernt sind, kann der WV die schriftliche Stimmabgabe beschliessen."

Nähere Ausführung hierzu findest Du im Fitting Randnummer 18 zum og. §. Besonders führt Fitting aus, dass der Begriff "räumlich weit entfernt" auf keinen Fall im Sinne des Betr.VG zu verstehen ist, sondern dass hier die Zumutbarkeit des Weges zum Wahllokal im Vordergrund steht. Insgesamt liegt letztendlich die Verantwortung beim WV der "nach pflichtgemässem Ermessen" entscheiden muss.

gruss NoLi

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