Erstellt am 20.01.2006 um 15:26 Uhr von viktor
Die Urne hat bei Wahlen eine zentrale Bedeutung. Der Vorstand kann aus meiner Sicht natürlich beschließen, allen Wählern Briefwahlunterlagen zuzusenden; trotzdem würde ich die Möglichkeit der persönlichen Stimmabgabe ermöglichen und am Wahltag ein Wahllokal öffnen.
Erstellt am 23.01.2006 um 11:57 Uhr von NoLi
Hi Ferdinand,
ich denke Ihr verfahrt richtig wenn Ihr eine generelle Briefwahl anstrebt.
§24 Abs.3 WO : "Für Betriebsteile und Kleinstbetriebe, die räumlich weit vom Hauptbetrieb entfernt sind, kann der WV die schriftliche Stimmabgabe beschliessen."
Nähere Ausführung hierzu findest Du im Fitting Randnummer 18 zum og. §. Besonders führt Fitting aus, dass der Begriff "räumlich weit entfernt" auf keinen Fall im Sinne des Betr.VG zu verstehen ist, sondern dass hier die Zumutbarkeit des Weges zum Wahllokal im Vordergrund steht.
Insgesamt liegt letztendlich die Verantwortung beim WV der "nach pflichtgemässem Ermessen" entscheiden muss.
gruss NoLi