Erstellt am 19.01.2006 um 09:30 Uhr von viktor
Am Ende der Frist, zu der Wahlvorschläge eingereicht werden können, teilt der Wahlvorstand mit, welche gültigen Wahlvorschläge ihm vorliegen und welches Wahlverfahren zur Anwendung kommt.
Erstellt am 19.01.2006 um 09:45 Uhr von zwolly
Hallo Viktor,
die Frist ist am 16.01.06 abgelaufen.
Erstellt am 19.01.2006 um 10:05 Uhr von viktor
Der Wahlvorstand muss natürlich "unverzüglich" die Listen prüfen und ggf Mängel beim Listenführer reklamieren (eventuell Nachbesserungen). Wenn alles geklärt ist, kann und muss der Wahlvorstand bekannt geben, welche Listen zur Wahl stehen.
Es kann also zu leichten Verzögerungen kommen - frage doch einfach mal den Wahlvorstand nach der Sachlage.
Erstellt am 19.01.2006 um 12:10 Uhr von NoLi
Hallo zwolly,
Viktor liegt völlig richtig. Nur zur Ergänzung:
unverzüglich = Innerhalb von 2 Tagen nach Eingang (§7 Abs.2 WO)
Nachbesserung = Innerhalb von 3 Tagen nach Mitteilung von Beanstandungen.
Das heißt, spätestens 5 Tage (natürlich Arbeitstage) nach Ablauf der Frist sollte der Wahlvorstand wissen welche Listen an der Wahl teilnehmen werden. Ein vernünftiger Wahlvorstand wird dann auch (nach Auslosung der Listennnummern) die Listen sofort veröffentlichen.
Laut Wahlordnung (§10 Abs.2 WO) muss die Veröffentlichung aber (erst) spätestens 1 Woche vor Beginn der Stimmabgabe erfolgen.