Ab wann muß den Mitarbeitern mitgeteilt werden dass eine Listenwahl stattfindet?
Hallo, im März finden in unserer Firma BR-Wahlen (Listenwahl) statt. Frage: Ab wann muß den Mitarbeitern mitgeteilt werden dass eine Listenwahl stattfindet bzw. wer klärt die Mitarbeiter diesbezüglich auf?
Community-Antworten (4)
19.01.2006 um 10:30 Uhr
Am Ende der Frist, zu der Wahlvorschläge eingereicht werden können, teilt der Wahlvorstand mit, welche gültigen Wahlvorschläge ihm vorliegen und welches Wahlverfahren zur Anwendung kommt.
19.01.2006 um 10:45 Uhr
Hallo Viktor, die Frist ist am 16.01.06 abgelaufen.
19.01.2006 um 11:05 Uhr
Der Wahlvorstand muss natürlich "unverzüglich" die Listen prüfen und ggf Mängel beim Listenführer reklamieren (eventuell Nachbesserungen). Wenn alles geklärt ist, kann und muss der Wahlvorstand bekannt geben, welche Listen zur Wahl stehen. Es kann also zu leichten Verzögerungen kommen - frage doch einfach mal den Wahlvorstand nach der Sachlage.
19.01.2006 um 13:10 Uhr
Hallo zwolly,
Viktor liegt völlig richtig. Nur zur Ergänzung:
unverzüglich = Innerhalb von 2 Tagen nach Eingang (§7 Abs.2 WO)
Nachbesserung = Innerhalb von 3 Tagen nach Mitteilung von Beanstandungen.
Das heißt, spätestens 5 Tage (natürlich Arbeitstage) nach Ablauf der Frist sollte der Wahlvorstand wissen welche Listen an der Wahl teilnehmen werden. Ein vernünftiger Wahlvorstand wird dann auch (nach Auslosung der Listennnummern) die Listen sofort veröffentlichen.
Laut Wahlordnung (§10 Abs.2 WO) muss die Veröffentlichung aber (erst) spätestens 1 Woche vor Beginn der Stimmabgabe erfolgen.
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