Erstellt am 16.01.2010 um 13:44 Uhr von mainpower
Hallo,
bei einer Liste Persöhnlichkeitswahl
ab zwei Listen Listenwahl
Erstellt am 16.01.2010 um 14:33 Uhr von Matze
Siehe hierzu auch §14 ff im BetrVG.
Mit kollegialen Grüßen
Erstellt am 16.01.2010 um 20:35 Uhr von Kölner
@all
Naja...
- Bis 50 AN inkl. sicher Persönlichkeitswahl!
- Zwischen 51 und 100 AN je nach Lage auch!
- ab 101 sicher Persönlichkeitswahl oder Listenwahl!
Erstellt am 16.01.2010 um 22:48 Uhr von nicoline
@brumi
*kann der Wahlvorstand das einfach bestimmen ?*
Nein!