Erstellt am 15.02.2006 um 08:55 Uhr von w-j-l
Das ist eigentlich kein Problem, wenn er die erforderlichen Randbedingungen kennt, weil er z.B. ein Mitglied des WVs stellt. Der Liste sieht man danach nicht mehr an, wann sie erstellt wurde. Es zählt nur die Gültigkeit.
Die Frage ist allerdings, warum er riskiert, seine Liste schon so früh zu schliessen. Nach der ersten Stützunterschrift können keine weiteren Bewerber mehr auf die Liste.
Der Vorteil ist natürlich, dass er sich nicht darum zu kümmern braucht, ob die Unterzeichner schon auf einer anderen Liste unterschrieben haben.
Gruesse
w-j-l
Erstellt am 15.02.2006 um 09:04 Uhr von Fayence
Hallo w-j-l,
warum Risiko?
Es soll "Listen" geben, die sehr genau wissen, warum sie was tun und welche Kandidaten sie mit an Bord haben wollen und welche nicht.
Und den Vorteil bzgl. der Unterzeichner vermag ich auf Anhieb nicht erkennen. Wer sagt denn, dass sich diese mit ihrer Stützunterschrift zu einem späteren Zeitpunkt nicht noch für eine andere Liste entscheiden? Dieses Risiko wird man jedoch nur minimieren, aber nicht ausschliessen können.
Gruß
Fayence
Erstellt am 15.02.2006 um 09:04 Uhr von Jupp
Vielen Dank Antwort w-j-l!
Erstellt am 15.02.2006 um 09:08 Uhr von Jupp
Hallo Fayence,
auch Dir schon mal vielen Dank!
Du meinst später bei der Wahl oder dass die bereits geleisteten Stützunterschriften zurückgezogen werden?
Erstellt am 15.02.2006 um 09:13 Uhr von w-j-l
@ Fayence
Klar, ich gebe Dir grundsätzlich in jedem Punkt recht. Das mit den Stützunterschriften ist natürlich auch so, aber grundsätzlich hat derjenige das geringste Risiko, der zuerst kommt.
@ Jupp
Bei Doppelunterzeichnungen muss der Wahlvorstand die Unterzeichner anfragen, welche Stützunterschrift sie aufrecht erhalten. Alle anderen sind ungültig und müssen erforderlichenfalls ersetzt werden. Wenn die Unterzeichner nicht antworten, dann zählt die Unterschrift der zuerst eingereichten Liste. Alle späteren sind ungültig.
Gruesse
w-j-l