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Ab wann müssen Neuwahlen angesetzt werden?

W
Wasserfrosch
Jul 2019 bearbeitet

Der örtliche BR besteht aus 9 festen Mitgliedern und 3 Nachrückern, wovon ein Nachrücker in Elternzeit ist. Von den festen Mitgliedern stehen 5 vor der Entscheidung aus dem BR aus zutreten. Wie verhält es sich dann mit dem BR? Ist er noch handlungsfähig oder muss neu gewählt werden?

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Community-Antworten (6)

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Cyber99

25.07.2019 um 09:54 Uhr

Ihr müsst neu wählen, sobald ihr nach Eintritt aller Ersatzmitglieder weniger als 9 Mitglieder seid. (§ 13 Abs. 2 Nr. 2 BetrVG). Der Nachrücker in Elternzeit interessiert nicht. Der wäre dann Mitglied des BR und durch die Elternzeit verhindert. Er könnte aber theoretisch trotzdem an den Sitzungen teilnehmen, wenn er das will. Wenn tatsächlich 5 Mitglieder bei Euch austreten (9-5+3=7), dann solltet ihr unverzüglich einen Wahlvorstand bestellen und die Neuwahl einleiten.

C
Challenger

25.07.2019 um 16:37 Uhr

Warum wollen die 5 denn austreten ?

W
Wasserfrosch

25.07.2019 um 16:41 Uhr

Unstimmigkeiten bzw. Unmut über das Verhalten des BRV, die/das sich trotz Ansprache der Mitglieder nicht groß verändert.

M
Moreno

25.07.2019 um 16:44 Uhr

Warum wählen sie denn keinen Neuen?

C
celestro

25.07.2019 um 17:05 Uhr

"Warum wählen sie denn keinen Neuen?"

weil die zwar den BRV nicht gut finden, den Job aber nicht selber machen wollen?

W
wdliss

25.07.2019 um 17:27 Uhr

Was helfen Neuwahlen wenn Mehrheiten im Gremium schon jetzt keine Abhilfe schaffen? Ob sich der (dann vermutlich wiedergewählte) BRV davon beeindrucken lässt, dass jetzt auf einmal 6 statt 5 mit ihm unzufrieden sind? ironieaus

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