Amtszeit - wie kann die ermittelt werden?
Ich habe Schwierigkeiten, aus den vorhandenen Unterlagen das genaue Ende der Amtszeit des amtierenden BR zu ermitteln - wat nu?
Community-Antworten (9)
19.01.2006 um 10:21 Uhr
Sind die Unterlagen verbrannt, gab es ein Erdbeben, sind die Protokolle der konst. Sitzung durch Säure unleserlich geworden, wurden alle alten Terminkalender ins All gesaugt, sind die BR-Mitglieder entführt worden?... Die "Schwierigkeiten" solltest Du weiter definieren, so alleine reicht das nicht aus, um was dazu zu raten.
19.01.2006 um 10:27 Uhr
Es ist einfach so, dass sich aus den vorhandenen Unterlagen zwar viele Ablesen läss, aber nicht das Konkrete Ende der Amtszeit.
Der erste BR wurde außerhalb der Perioden gewählt, konnte also das Ende seiner Amtszeit "frei bestimmen".
Da dies aber 1994 war gibt es dazu keine Unterlagen mehr.
Die folgenden BR wurden zwar alle innerhalb der Wahlperiode gewählt, aber es ist aus keiner Unterlage zu ersehen, was denn das konkrete Ende der Amtszeit war.
Das Ende der Amtszeit ist ja exakt vier Jahre nach deren Beginn und nicht der Aushang des Wahlergebnis oder die Kostituierende - Sitzung.
19.01.2006 um 10:52 Uhr
Die konstituierende Sitzung des amtierenden BRs bestimmt das Ende seiner Amtszeit, nämlich genau vier Jahre danach!
19.01.2006 um 10:54 Uhr
Jetzt verstehe ich, Bernd. Homeland25 verstehe ich nach dem Verlauf des threads nicht... Egal! Der Beginn der Amtsperiode des letzten BR entscheidet auch über das Ende des selbigen. Die Bekanntgabe des Wahlergebnisses ist dafür entscheidend, wenn nicht einen anderen, genaueren Termin der Vor-Vor-BR's erruieren kannst. Da würde ich dann den weitest zurückliegenden genau zu ermittelnden Termin nehmen.
Zu prüfen wäre vielleicht noch, ob aus den alten und ganz alten Protokollen irgendwelche Schlüsse zu ziehen sind.
19.01.2006 um 11:04 Uhr
@Homelnad25 Es ist eben nicht die Konstituierende Sitzung. Der erste BR, wenn er außerhalb der Wahlperioden gewählt wird bestimt das Ende seiner Amtszeit (innerhalb der Wahlperiode) selbst. Wird der erste BR innerhalb der Wahlperiode gewählt oder bei dem direkt folgenden BR beginnt die Amtszeit mit dem offiziellen Aushang des Wahlergebnis.
Für diesen und alle folgenden gilt: Das Ende der Amtsperiode ist exakt 4 Jahre nach diesem Ende. Also Wahlaushang 1994 31.03.94 Ende Amtszeit 30.03.1998 Beginn amtszeit neuer BR 31.03.1998 Ende Amtszeit 30.03.2002 usf.
Finde ich aber den Anfang der Kette nicht, istb alles weitere Spekulation
Das Problem an der Sache ist aber, findet die Wahl zu spät statt entsteht hierdurch eine Betriebsratsfreie Zeit. Beschlüsse wären u.U. Ungültig.
Tritt der neue BR sein Amt zu früh an, wären seine Beschlüsse ebenfalls u.U. ungültig. Das Problem tritt zwar nur für ein paar Tage auf, ist aber bei ernsten Problemen im Betrieb nicht ganz unerheblich.
19.01.2006 um 11:21 Uhr
Sorry für falsche Antwort! Siehe § 21 BetrVG
19.01.2006 um 11:25 Uhr
Bernd, vielleicht die Lösung Deines Problems: In der kleinen Betriebsratsbibliothek, Band 6 Betriebsratswahl steht, dass man im Zweifel den Termin der konstituierenden Sitzung des letzten BR's dann als Termin nehmen kann - vor allem dann, wenn andere Termine nicht recherchierbar sind.
19.01.2006 um 11:48 Uhr
@Kölner Ich denke so werde ich es auch machen.
Danke
Bernd
19.01.2006 um 11:56 Uhr
Wr ja doch kniffliger als ich zunächt Deiner Frage entnommen habe. Viel Glück
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