Erstellt am 18.01.2006 um 22:46 Uhr von Heini
Ich würde die AN in die Wählerliste mit aufnehmen und die Betriebsgröße entsprechend festlegen. Wenn der AG anderer Meinung ist, kann er ja die Wahl anfechten.
Erstellt am 19.01.2006 um 00:38 Uhr von otto
Guten Abend Rudi,
Heini hat völlig recht. Der Wahlvorstand entscheidet über
- die Zahl der regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmer/innen, damit
- über die Größe des BR und
- die Wählerliste.
Der Arbeitgeber kann überhaupt niemanden sein Wahlrecht absprechen, wenn der Wahlvorstand beschlossen hat, daß diese Mitarbeiter/innen wahlberechtigt sind.
Gruß otto
Erstellt am 19.01.2006 um 08:27 Uhr von viktor
.... und wenn der Wahlvorstand beschließt, die Personen wählen zu lassen, liegt er wohl auch richtig. Die Kollegen haben ihren Arbeitsplatz in einem dedutschen Betrieb.