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Fremdfirma - sind deren MA wahlberechtigt?

E
elocin
Nov 2016 bearbeitet

Wir haben in unserem Betrieb eine Fremdfirma,die nach Feierabend(20Uhr) die Regale auffüllt. Wir weisen dem Vorarbeiter an was zu machen ist und der gibt die Aufträge an seine Leute weiter. Sind diese Mitarbeiter wahlberechtigt? Fände es unfair,wenn sie dieses wären,da die Abendcrew nur ein bis zwei Mitarbeiter aus dem Betrieb kennen und sie folglich auch nur die wählen würden. Tipps?

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Community-Antworten (1)

O
otto

01.02.2006 um 00:57 Uhr

Hallo elocin, fair oder unfair: für das Wahlrecht zählen nur die Fakten:

  1. Die Mitarbeiter der Fremdfirma sind keine Arbeitnehmer Ihres Betriebs (kein Arbeitsvertrag usw.).
  2. Deshalb käme (!) ein Wahlrecht nur über § 7 Satz 2 BetrVG ("überlassene Arbeitnehmer") in Betracht. Das würde voraussetzen, dass Ihr Arbeitgeber gegenüber den Arbeitnehmern ein Weisungsrecht hat. Das hat er aber - so, wie Sie es schildern - gerade nicht ("Vorarbeiter gibt Aufträge an seine Leute weiter"). Ergebnis: Kein Weisungsrecht - keine überlassenen Arbeitnehmer - kein Wahlrecht! Gruß otto

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