Fremdfirma BR-Wahl
Hallo !
Eine Fremdfirma aus dem Ausland, die zum gleichen Konzern gehört hat einige Personen abgestellt mit uns ein Projekt zu machen. Die Arbeiten werden in Absprache mit einem Abteilungsleiter Remote erledigt. Zu unseren Mitarbeitenden gibt es kaum Berührungspunkte. Die Frage ist, ob diese Mitarbeitenden wie Leiharbeiter an der BR-Wahl teilnehmen, ob sie wie Dienstleister betrachtet werden oder oder oder.
Ja, ich weiß, jetzt kommen gleich eine Menge Rückfragen, ob und wie - ich weiß es eben nicht. Deshalb präzisiere ich: Unter welchen Umständen würden diese KollegInnen wahlberechtigt sein? Wo müssen wir auf den Busch klopfen?
Für sachdienliche Hinweise wäre ich dankbar.
Community-Antworten (4)
17.02.2026 um 13:22 Uhr
Die primäre Frage wäre für mich, ob er organisatorisch in den Betrieb eingegliedert ist, oder einfach nur ein paar Aufgaben ohne disziplinarische Eingliederung ausführt.
17.02.2026 um 15:04 Uhr
Sind sie organisatorisch bei euch eingegliedert und arbeiten weisungsgebunden für euch? Dann sind sie in meinen Augen wahlberechtigt.
Habt ihr schon eine Wählerliste vom Arbeitgeber bekommen?
18.02.2026 um 08:32 Uhr
Weisungsgebunden denke ich ja, weil sie ja Dinge abarbeiten, die in dem Projekt anstehen - organisatorisch eingebunden? Es gelten ähnliche Abläufe, Arbeitsweisen, aber durch Remote-Arbeit natürlich keine lokalen Regelungen wie Büroöffnungszeiten, Teammeetings (die haben ihre eigenen) - das Wort "organisatorisch eingebunden" lässt sich für mich schwer greifen.
18.02.2026 um 10:50 Uhr
Gibt es ein offizielles Organigramm, in dem diese Stellen berücksichtigt sind? Ist ein konkreter Vorgesetzter aus dem Unternehmen offiziell überstellt?
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