Größe des Betriebsrats - inwieweit müssen dabei geplante Einstellungen berücksichtigt werden?
Ich habe gehört,dass bei der größe des zuwählenden Betriebsrats nicht nur die Walberechtigten am Stichtag zählen, sondern wenn die tendenz zu mehr Mitarbeitern geht.Die höhere Zahl der Mitarbeiter entscheidet. Z.B. bei uns wir haben unter 200 Wahlberechtigte nach der Wahl wird sich die Zahl auf weit über 200 erhöhen.Was ist richtig?????
Community-Antworten (3)
18.01.2006 um 17:15 Uhr
Hallo Polux, entscheidend für die Größe des BR ist die Zahl der "in der Regel" beschäftigten Arbeitnehmer/innen (§ 9 Satz 1 BetrVG). Dabei hat der Wahlvorstand die künftige, auf Grund konkreter Entscheidungen (!) des Arbeitgebers zui erwartende Entwicklungdes Beschäftigungsstandes zu berücksichtigen (Fitting § 9 RdNr. 12). Das gilt für die Mehrung und Minderung der Belegschaft gleichermaßen. Gruß otto
18.01.2006 um 22:21 Uhr
bis 200 Arbeitnehmer 7 BR-Mitglieder 201 bis 400 9 BR-Mitglieder Haben sich auch nur 7 aufstellen lassen? Denk mal nicht.
Ändert sich was, Erhöhung der AN oder Austritt eines BR- Mitgliedes rücken die mit den nächst höheren Wählerstimmen nach. Fragt sie nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses ob sie sich als Ersatzmitglied zur Verfügung stellen.
ferdi
18.01.2006 um 23:36 Uhr
ferdi,
das ist doch totaler Quatsch was Du da von Dir gibst!
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