Erstellt am 17.01.2006 um 09:37 Uhr von merlin
Bei Listenwahl wird die Liste gewählt, bei nur einer Liste gibt es Personenwahl
Erstellt am 17.01.2006 um 09:48 Uhr von viktor
Ich empfehle ein Studium der Wahlordnung zum BetrVG.
Erstellt am 17.01.2006 um 11:21 Uhr von Gevatter
Ich will's mal ein wenig ausführlicher beantworten. Richtig ist, daß nur die Listen gewählt werden, ist genauso wie bei der Bundestagswahl. Wichtig ist dabei die Rangfolge der Kanditaten. Wenn z.B 9 BR Sitze zu vergeben sind und ein Kandidat steht auf Position 10, kann er nicht als ordentliches Mitglied in den Betriebsrat einziehen. Er/ Sie wird im besten Fall Ersatzmitglied. Bei nur einer Liste ist die Rangfolge egal, es zählen nur die Stimmen für die jeweiligen Personen.