Frage zur Listenwahl - wer bestimmt die Reihenfolge der Personen auf den Listen?
Hallo Zusammen, bei uns im Betrieb steht in nächster Zeit eine Betriebsratwahl als Listenwahl an. Es bestehen 2 Listen.Kann mir jemand sagen,wer die Reihenfolge der Personen auf den Listen bestimmt??Weil soviel wie ich weiss,wird zum Beispiel die Liste die am meisten Stimmen hat davon die ersten Personen die auf der Liste stehen im Betriebsrat gewählt..???
Community-Antworten (4)
29.03.2008 um 19:46 Uhr
@mimoma93, derjenige, der die Liste eröffnet, bestimmt auch, wer sich "nach ihm" einträgt.
29.03.2008 um 21:25 Uhr
derjenige, der die Liste eröffnet, bestimmt auch, wer sich "nach ihm" einträgt.
Nicht ganz. Der Listenvertreter bestimmt die Reihenfolge der Kandidaten oder legt fest, nach welchem Verfahren die Reihenfolge ermittelt wird. Der Listenvertreter muß nicht als erster auf der Liste stehen, er muß überhaupt nicht Kandidat sein.
Wenn ein Listenvertreter nicht ausdrücklich genannt wird, ist es derjenige, der die erste Stützunterschrift leistet, nicht etwa der Kandidat auf Platz 1.
29.03.2008 um 21:58 Uhr
@abakus: naja, wenn ich eine liste aufmache, entscheide ich wohl, wem ich anbiete, mit da drauf zu stehen.
30.03.2008 um 01:23 Uhr
@betriebliche trübung
Sag ich doch! Es kann aber sein, ist sogar üblich, daß hinter dem Listenvertreter eine Gruppe steht, die sich auf eine Reihenfolge einigt. Rein formal entscheidet jedoch der Listenvertreter.
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