Erstellt am 20.04.2010 um 12:19 Uhr von Petrus
1) ja
2) nein (Esgibt keine Listen!) nein (Warum sollten die ungültig werden?)
3) Guckst Du $34 WO. Alle Kandidaten von allen gültigen Wahlvorschlägen werden auf dem Stimmzettel alphabetisch sortiert und dann ist Personenwahl
Erstellt am 20.04.2010 um 12:23 Uhr von Bubie
es können beliebig viele wahlvorschläge eingereicht werden, die auch auf richtigkeit geprüft werden müssen.
es darf nur einer auf einem wahlvorschlag stehen oder mehrere.
danach werden alle kandidaten zu einer liste zusammengefasst und von dieser wird dann gewählt - am besten alphabetisch ordnen.
beim einstufigen vereinfachten wahlverfahren ist nur personenwahl möglich.
mfg
bubie
Erstellt am 20.04.2010 um 12:29 Uhr von Petrus
> danach werden alle kandidaten zu einer liste zusammengefasst
Erst für den Stimmzettel! Bei der Bekanntmachung der Wahlvorschläge per Aushang bleiben die schön getrennt! (§33(4) WO)
> am besten alphabetisch ordnen.
Nicht "am besten" - die Nichtbeachtung ist ein Anfechtungsgrund!
Erstellt am 20.04.2010 um 13:38 Uhr von DonJohnson
@henrilotte
Dürfte ich fragen wieviele MA ihr seid? Und darf ich fragen wer das mit der Persönlichkeitswahl "bestimmt" hat? Ich befürchte, bei euch könnte einiges falsch laufen.
Erstellt am 20.04.2010 um 13:42 Uhr von henrilotte
@DonJohnson
Unser Betrieb hat 62 Wahlberechtigte, unser AG hat dem vereinfachten Verfahren zugestinmmt, es gibt bei uns schon einen BR., also vereinfachtes einstufiges Verfahren. Daher Personenwahl. Korrigieren sie mich, wenn ich mir hier irren sollte.
Erstellt am 20.04.2010 um 13:51 Uhr von DonJohnson
@henrilotte
Der jetzige BR hat damit aber überhaupt nichts zu tun ;-)))
Aber ja, der WV kann mit dem AG das vereinfachte Wahlverfahren absprechen. Dann allerdings, kann keine weitere Liste eingereicht werden. Das geht ganz einfach nciht!!! Das sollte aber der WV wissen und auch erklären können...
Weiterhin ist es bei einer Persönlichkeitswahl richtig, dass die Namen in alphabetischer Reihenfolge auf dem Stimmzettel stehen.
Ihr habt aber einen WV, oder?
Erstellt am 20.04.2010 um 17:38 Uhr von Petrus
@Dj: Noch im Mittagstief?
> Der jetzige BR hat damit aber überhaupt nichts zu tun
_Wenn_ das vereinfachte Verfahren zur Anwendung kommt, hat die Existenz eines BR insofern damit zu tun, dass dann das einstufige und nicht das zweistufige Verfahren zur Anwendung kommt.
> der WV kann mit dem AG das vereinfachte Wahlverfahren absprechen
Richtig - das entscheidet der WV.
> kann keine weitere Liste eingereicht werden. Das geht ganz einfach nciht
weshalb Henrilotte ja sehr richtig von mehreren Wahl_vorschlägen_ sprach. Man beachte die Mehrzahl in §36(5) WO und den expliziten Verweis auf §6(2) WO.
Mehrere Vorschläge sind zulässig. Sie "sollen" mehrere (nämlich 6) Kandidaten enthalten.
Ich denke mal, der WV von Henrilotte ist weitestgehend in der richtigen Richtung unterwegs.