Erstellt am 19.03.2006 um 15:47 Uhr von Nick
Wenn alle Kandidaten auf einer eigenen Liste stehen, gibt es also 10 verschiedene Listen=Wahlvorschläge. Ergo folgt daraus, dass ihr eine Listen wahl habt.
Stehen alle Kandidaten auf einer Liste, gibt es Personenwahl.
Erstellt am 19.03.2006 um 17:32 Uhr von Tom
Hallo Gitarrone,
da 10 Wahlvorschläge mit jeweils 1 Bewerber vorliegen, gelten diese als 10 Listen für die Verhältniswahl.
Verzwickt!
Erstellt am 19.03.2006 um 18:30 Uhr von khrm
Hallo Gitarrone, ist im Betriebsverfassungsgesetz geregelt. Bei einer Liste ist es eine persönlichkeitswahl. BVirgt jedoch die Gefahr das 1 Minute vor Abgabeschluss einer mit einer koreckten Liste kommt und schon hast du Listenwahl. Bei mehr als einer ist es automatisch eine Listenwahl. PS Ihr habt Anspruch auf Schulung. Solltest du noch weitere Fragen haben, schreib mir einfach: KHRM@GMX.de Gruss khrm
Erstellt am 19.03.2006 um 18:38 Uhr von Fayence
Die Vorredner haben die Situation schon völlig korrekt beschrieben.
Nur falls Ihr auf die Idee kommen solltet, alle "Listen" zu vereinigen, um dann eine Personenwahl zu haben, das geht nicht!
Siehe Wahlordnung §6 Abs.6: Eine Verbindung von Vorschlagslisten ist unzulässig.