Persönlichkeits oder Listenwahl?
Ja, wir wählen wie mit dem AG abgesprochen im einfachen wahlverfahren. Nun möchte ein Arbeitskollege unbedingt in den Betriebsrat und will eine eigene Liste mit unterstützerstimmen einreichen
Community-Antworten (1)
07.04.2006 um 09:08 Uhr
Hallo, wenn der Wahlvorstand mit dem Arbeitgeber das einfache Wahlverfahren abgestimmt hat, dann findet auf jeden fall eine Persönlichkeitswahl statt. Das kann aber nur abgestimmt werden, wenn der Betrieb zwischen 51 und 100 MA hat. Bis fünfzig Mitarbeiter findet immer eine Persönlichkeitswahl statt und ab 101 Mitarbeiter immer eine Listenwahl. Dein Kollege hat keine Chance eine gültige eigene Liste zu machen.
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