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Betriebsratswahl - wie ist das mit der Berücksichtigung des Geschlechts in der Minderheit bei der Sitzverteilung auf die Vorschlagslisten?

L
Leo
Nov 2016 bearbeitet

hallo zusammen, es geht um den § 15 der wahlordnung. kann man diesen so übersetzen,das auch Nichtbeamte ihn verstehen? wir haben nämlich 3 listen, und auf nur einer ist eine frau wir sind ein betrieb mit 700 beschäftigten also 13 betriebsräte. unsere liste wird in der minderheit sein, unsere frau ist auf platz 7, von wem wird ein platz gestrichen ? könnt ihr mir weiterhelfen

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Community-Antworten (10)

M
merlin

17.01.2006 um 08:07 Uhr

Wie viele Sitze fallen denn auf das Minderheitengeschlecht?

L
Leo

17.01.2006 um 08:14 Uhr

es gibt nur eine frau auf alle 3 listen

M
merlin

17.01.2006 um 08:30 Uhr

Hast Du schon mal unter www.dgb.de/themen/mitbestimmung/betriebsverfassung/wahlverfahren/index_html nachgelesen? Da wird die Feststellung der Sitzverteilung bei Listenwahl beschrieben

K
Kölner

17.01.2006 um 08:42 Uhr

Ich bin mir nicht sicher, ob ich erstaunt oder erschrocken sein soll, wenn meine Vermutung zutrifft, dass hier von einem 700 AN starken Betrieb der Wahlvorstand eine solche Frage stellt. Antwortalternativen:

  • den WV fragen
FB
Frank B.

17.01.2006 um 08:48 Uhr

Es kommt darauf an, wieviel AN dem Minderheitengeschlecht angehören!

Ansonsten ist doch einfach, im Absatz 5 steht doch alles drin!

N
NoLi

18.01.2006 um 14:46 Uhr

Das Wichtigste ist wirklich die Quote des Minderheitengeschlechts. (Muss !! im Wahlausschreiben angegeben werden) Sollte das Minderheitengeschlecht nur auf einer Liste vertreten sein (in genügender Anzahl) so gehen unabhängig von der tatsächlichen Stimmenzahl der Liste alle Quotensitze an diese Liste. Verdrängt (§ 15 Abs 5 satz 1 Wahlordng.) auf der Liste wird immer der Bewerber des Mehrheitsgeschlechts mit der geringsten Höchstzahl entspr §15 Abs1+2 der Wahlordnung. Egal wie kompliziert, sollten die Frauen bei Euch das Minderheitengeschlecht sein, nehmt soviel wie möglich Frauen auf Eure Liste. Sollten auf den anderen Listen keine Frauen vertreten sein, so sind Euch alle Quotensitze sicher.

RI
Ramses II

19.01.2006 um 00:08 Uhr

NoLi,

Du scheinst die Wahlordnung noch nicht richtig verstanden zu haben.

N
NoLi

19.01.2006 um 12:33 Uhr

Hallo Ramses II,

klär uns doch bitte auf wo die Fehler im Verständnis sind. Einfach nur zu sagen, stimmt ja gar nicht, bringt keinem was. Wir wollen ja alle in diesem Forum etwas lernen.

Danke im Voraus

RI
Ramses II

01.02.2006 um 00:21 Uhr

NoLi,

es gibt bei der Listenwahl keine "Quotensitze" die an eine Liste gehen, sondern es wird zuerst das Wahlergebnis ohne Berücksichtigung des Minderheitengeschlechts ermittelt und nur wenn in diesem Ergebnis das Minderheitengeschlecht nicht ausreichend vertreten ist, dann komt es überhaupt erst zu einer Umverteilung von Sitzen. Für die Gestaltung der Liste heisst das konkret, dass es gar nicht unbedingt so sehr auf die Anzahl der Minderheitengeschlechtlichen auf der Liste ankommt, sondern vor allem auf deren taktisch kluge Platzierung.

Bedenklich ist bei der Minderheitsgeschlechtsregelung, dass sogar eine Liste die selbst bei ihrer Aufstellung das Minderheitengeschlecht übererfüllt hat dafür bestraft werden kann wenn eine andere Liste ihre Mindergeschlechtlichen geschickter platziert hat. Insofern dürfte die Regelung sogar verfassungswidrig sein.

N
NoLi

01.02.2006 um 10:55 Uhr

Hallo Ramses,

über die Vorgehensweise bei der Verteilung der Quotensitze nach erfolgter Wahl bin ich mit Dir vollkommen d´accord, sprich ein Herz und eine Seele.

Unter der von leo geschilderten Voraussetzung, dass nur eine Liste überhaupt Mitglieder des Minderheitengeschlechts hat, sind meine Ausführungen jedoch denke ich richtig. Und nur für diesen Sonderfall - nur eine Liste enthält Vertreter des Minderheitengeschlechts (und es gibt überhaupt eine Quote) - gelten meine Ausführungen.

In allen anderen Fällen stimme ich Dir sowohl bei der Aufstellung der Listen als auch bei der Verteilung der Sitze komplett, vollständig und überhaupt zu.

Gruss aus Nürnberg

NoLi

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