Wie funktioniert das mit den Stützunterschriften?
Wir haben im März 2006 Betriebsratswahlen. Der Betrieb hat weniger als 50 Mitarbeiter. Deshalb vereinfachtes einstufiges Wahlverfahren. Verstehen den Ablauf mit den Stützunterschriften nicht. Deshalb ein paar Fragen dazu:
- ist es richtig das jeder Bewerber 3 Unterschriften braucht? wenn ja, müssen dann die 3 unterschriften unter die laufende nummer geleistet werden unter der auch der bewerber aufgelistet ist? oder gilt einfach nur die formel: anzahl der bewerber mal 3 = anzahl der stützunterschriften?
mfg
Community-Antworten (1)
15.01.2006 um 02:06 Uhr
Guten Abend Bandit, nur jeder Wahlvorschlag braucht die notwendigen Stützunterschriften, nicht jede/r Kandidat/in. Wieviele Kandaidaten/innen auf einem Wahlvorschlag stehen, ist völlig unerheblich. In Ihrem Fall:
- Ein Wahlvorschlag mit nur einem Kandidaten: drei Stützunterschriften
- Ein Wahlvorschlag mit zehn Kandidaten: drei Stützunterschriften Hoffentlich hilft Ihnen das weiter. Gruß otto
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