Dürfen Auszubildende, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, auch wählen. Oder wählen die Auszubildenenden ihren Jugendvertreter?
Erstellt am 13.01.2006 um 14:17 Uhr von Frank B. Wenn die Auszubildenden die Voraussetzungen nach §5 BetrVG erfüllen dürfen sie wählen. Also in der Regel ja.