Darf ein Auszubildender wählen?
Dürfen Auszubildende, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, auch wählen. Oder wählen die Auszubildenenden ihren Jugendvertreter?
Community-Antworten (1)
13.01.2006 um 15:17 Uhr
Wenn die Auszubildenden die Voraussetzungen nach §5 BetrVG erfüllen dürfen sie wählen. Also in der Regel ja.
Verwandte Themen
Stützunterschrift
ÄlterDarf ein Auszubildender (volljährig und länger als 6 Monate im Betrieb) einen Wahlvorschlag (beim einfachen, einstufigen Wahlverfahren) stützen? Ich bin der Meinung, dass auch ein Auszubildender al
Auszubildender als Wahlvorschlag
ÄlterDenn sachlich gesehen steht im § 78a Schutz Auszubildender in besonderen Fällen (1) Beabsichtigt der Arbeitgeber, einen Auszubildenden, der Mitglied der Jugend- und Auszubildendenvertretung, des Bet
Korrektheit der Wählerliste - darf der 18 jährige Sohn des GF als Azubi mitwählen?
ÄlterDarf der Sohn des Geschäftsführers, der über 18 Jahre alt und derzeit Auszubildender ist, bei der BR-Wahl wählen und gewählt werden?
Definition eines Betriebes bei der Betriebsratswahl
Älterhallo folgendes problem , meine mitarbeiter und ich sind bei einem privat unternehmen angestellt. dieses ist aufgeteilt in ganz Deutschland mit : Bereichsleitung und regionalleitung. meine frage i
Art der Beschäftigung fuer Wahlvorschlag
ÄlterHallo Zusammen, wir wählen jetzt schon einen neuen BR. Was heisst Art der Beschäftigung in den Wahlvorschlägen? Z.B. Angestellter, Arbeiter, Auszubildender...?