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Darf ein Auszubildender wählen?

A
amadeus
Nov 2016 bearbeitet

Dürfen Auszubildende, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, auch wählen. Oder wählen die Auszubildenenden ihren Jugendvertreter?

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Community-Antworten (1)

FB
Frank B.

13.01.2006 um 15:17 Uhr

Wenn die Auszubildenden die Voraussetzungen nach §5 BetrVG erfüllen dürfen sie wählen. Also in der Regel ja.

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