Darf ein Auszubildender (volljährig und länger als 6 Monate im Betrieb) einen Wahlvorschlag (beim einfachen, einstufigen Wahlverfahren) stützen? Ich bin der Meinung, dass auch ein Auszubildender als "normaler" Beschäftigter gilt?
Erstellt am 22.04.2014 um 11:23 Uhr von rolfo Nicht nur das, er darf auch wählen und kann gewählt werden
Erstellt am 22.04.2014 um 11:46 Uhr von Oiskipoiski So hab ich's mir auch gedacht. Vielen lieben Dank für die schnelle Antwort!