Krank und Wahlvorstand - ist das möglich?
Kann ein MA der zur Zeit krank geschrieben ist und auf längere Zeit ausfällt, sich als Mitglied für den Wahlausschuss oder auch für die BR Wahl aufstellen lassen.
Community-Antworten (2)
11.01.2006 um 23:53 Uhr
Guten Abend Russel, juristisch gibt es keine Gründe, das nicht zu tun. Nur: Man kann sich nicht "aufstellen lassen" für den Wahlvorstand. Über dessen Besetzung entscheidet nur der BR. Außerdem: Ist es sinnvoll, jemanden für den Wahlvorstand zu bestellen, der/die aus gesundheitlichen Gründen für die nicht einfache Arbeit gar nicht zur Verfügung steht? Anders ist es natürlich bei einer Kandidatur für den BR. Die Wahlperiode dauert vier Jahre (2006-2010). Da kann man natürlich eine/n Kandidaten/tin nominieren, auch wenn er/sie derzeit krank ist. Entscheidend ist dann, ob die Wähler/innen annehmen, dass er/sie im BR gute Arbeit leisten wird. Gruß otto
12.01.2006 um 11:35 Uhr
Sagen wir mal etwas genauer, daß der BR in der Regel entscheidet. Aber Otto hat hier einen entscheidenden Punkt angeführt. Kann man davon ausgehen, daß dieser MA gute Arbeit im Gremium leisten wird ? Ich finde diese Geschichte ehrlich gesagt etwas anrüchig.
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