Erstellt am 11.01.2006 um 19:38 Uhr von packer
moin xy,
Die erste frage steht im BetrVG §9, ihr müßt mindestens fünf Wahlberechtigte sein um einen BR zu wählens.
Jeder Kandidat muß von mindestens einem zwanzigstel der kollegen unterstützt werden mindestens aber drei stützunterschriften haben. wenn ihr weniger als zwanzig wahlberechtigte seit, reichen auch zwei stützunterschriften ( BetrVG §14 (4)).
Wenn ihr noch keinen BR habt rate ich euch einen kollegen der zuständigen gewerkschaft zu bitten für euch eine vereinfachte wahl abzuhalten. hier muß mindestens einer eurer kollegen in der gewerkschaft sein.
gruß,
packer