BR-Kandidatur - Wer bestimmt darüber?
Hallo,
bei uns stehen im Mai BR-Wahlen an. Der Wahlvorstand wurde bereits bestellt. Dieser Wahlvorstand präferiert eine Persönlichkeitswahl. Leider will er auch entscheiden, wer überhaupt kandidieren darf, bzw. auf die Wahlvorschlagsliste kommen soll, so nach dem Motto "Bestimmte Leute wollen wir nicht wieder mit an Bord haben". Frage 1: Können/Dürfen die darüber bestimmten, wer sich aufstellen lassen darf. Frage 2: Dürfen die jemandem, der sich aufstellen lassen will, die Aufnahme auf die Wahlvorschlagsliste und die Stützungsunterschriften verweigern?
Community-Antworten (2)
09.01.2006 um 17:17 Uhr
Hi Robin Hood,
alos sowas hab ich ja noch nie gehört. Jeder Wahlberechtigte kann sich zu BR-Wahl aufstellen lassen, wenn er genügend Unterstützungsunterschriften sammelt. Der Wahlvorstand kann und darf so etwas nicht verhindern. Wenn er unbedingt Persönlichkeitswahl haben will, so sollte er alle die kandidieren wollen auf eine Liste schreiben und dann die belegschaft entscheiden lassen. Durch sein jetziges Verhalten könnte er sich ins eigene Fleisch schneiden. Falls auch nur einer der "unbeliebten Kandidaten" eine Liste mit Unterstützungsunterschriften einreicht, habt ihr Listenwahl. Ob es dem Wahlvorstand passt oder nicht.
Viel Glück bei der Wahl.
10.01.2006 um 09:57 Uhr
Das klingt so, als würden die Wahlvorstandsleute eine eigene Liste erstellen. Das können sie im Prinzip und können auch in ihrer Rolle als "Listenführer" Regeln dieser Liste aufstellen (also auch Leute ablehnen). Das kann aber diejenigen, die kandidieren wollen nicht daran hindern, eine eigene Wahlvorschlagsliste zu erstellen. in der Rolle des Wahlvorstands müssen dann die Kollegen diese weitere Liste korrekt behandeln, wie es das Amt vorsieht.
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