Erstellt am 07.01.2006 um 21:20 Uhr von Sonja
Wenn der Kollege wahlberechtigt ist (siehe § 16 BetrVG) und wählbar ist (siehe §8 BetrVG), kann er auch in den Betriebsrat gewählt werden.
Erstellt am 08.01.2006 um 03:46 Uhr von freshnik
Was bedeutet VK-Leiter?
Wenn es ein Verkaufsleiter ist darf er nicht in den Betriebsrat nach §5 Absatz 3 des BetrVG
Erstellt am 08.01.2006 um 09:26 Uhr von Fayence
Hallo freshnik,
allein der Titel "Verkaufsleiter", falls dieses mit der Abkürzung VK-Leiter gemeint ist, berechtigt nicht zur Feststellung, dass er der Gruppe der leitenden Angestellten zuzuordnen ist.
Die Anzahl ltd. Angestellte wäre dann in z.B. Vertriebsorganisationen geradezu inflationär.
Erfüllt er die Kriterien der Wählbarkeit, ist es unerheblich, ob er zugleich Schwerbehinderten Vertreter ist.
Erstellt am 08.01.2006 um 18:19 Uhr von 3 P 0
Frage : heißt das das ein Schwerbehinderten / Jungendvertreter auch in den BR gewählt werden kann. Muß er dann nicht sein Amt nieder legen um das Amt eines BR zu übernehmen ????
Erstellt am 08.01.2006 um 21:49 Uhr von otto
Natürlich kann ein Schwerbehindertenvertreter/Jugendvertreter in den BR gewählt werden, wenn er/sie die allgemeinen Voraussetzungen erfüllt. Er/sie muß im Fall der Wahl in den BR auch nicht sein Amt niederlegen. Esgibt keine Regelungen über die Unvereinbarkeit beider Funktionen.
Gruß otto
Erstellt am 08.01.2006 um 23:47 Uhr von Fayence
Hallo otto,
mit Deiner letzten Antwort liegst Du nicht ganz richtig.
Mitglieder des Betriebsrats können nicht zu Jugend- und Auszubildendenvertretern gewählt werden. (BetrVG § 61). Will sich ein JAV in den BR wählen lassen, muss er das JAV Mandat niederlegen, beides zusammen geht nicht.