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Sitzungen des Wahlvorstands - inwieweit gilt hier Nichtöffentlichkeit?

B
Bäro
Nov 2016 bearbeitet

Thema BR- Wahl, Sitzungen des Wahlvorstands.

Der Wahlvorstand kann festlegen, dass seine Sitzungen nichtöffentlch sind. Jetzt die Frage, gilt die nichtöffentlichkeit auch für Betriebsratsmitglieder.

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Community-Antworten (2)

M
merlin

04.01.2006 um 13:19 Uhr

Der Wahlvorstand führt seine Sitzungen eigenständig durch

P
paula

04.01.2006 um 14:13 Uhr

Jawoll, die Nichtöffentlichkeit gilt auch für BR-Mitglieder.

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