Erstellt am 20.12.2005 um 12:34 Uhr von Werner
Moin,
Im §1 BetrVG heist es:
in Betrieben mit in der Regel 5 ständigen wahlberechtigten AN, von denen 3 wählbar sind , werden Betriebsräte gewählt.
Erstellt am 20.12.2005 um 14:29 Uhr von merlin
Es kriegt aber auch niemand Haue, wenn er trotzdem keinen wählt ...