BR-Wahl - Sind dauerhaft in der Firma arbeitende, externe MA wahlberechtigt?
Wir wählen Anfang 2006 (nach Umfirmierung) einen neuen BR. Ausschreibung fand statt, Wählerverzeichnis hängt aus. Nun fehlen aber einige Namen von externen Mitarbeitern, die aber dauerhaft im Betrieb arbeiten, auf dieser Liste. Somit rutschte unsere Mitarbeiterzahl knapp unter 1000, weshalb nur 13 anstatt 15 BR gewählt werden können. Auf Nachfrage beim Wahlvorstand wurden mir Begriffe wie Werksvertrag, zeitlich befristete Projektarbeit und Weisungsbefügnis um die Ohren geknallt. Wie ist das jetzt genau mit externen MA, die dauerhaft in meinem Betrieb arbeiten. Wer kann mir weiterhelfen bzw. wo kann ichs nachlesen???
Community-Antworten (1)
08.12.2005 um 09:58 Uhr
Ich denke hier hilft vielleicht ein Studium des Kommentares zum BetrVG zu § 7 z.B. von Däubler oder Fitting (bei Däubler Randziffern 5ff)
Verwandte Themen
Mitglied im Betriebs- und Personalrat gleichzeitig?
ÄlterHallo zusammen, wir sind eine Tochtergesellschaft. Aus dem Mutterhaus wurden MA in die Tochter ausgeliehen und sind hier dauerhaft integriert, heißt, sie arbeiten auch nur in der Tochter (gelten al
Behinderung der BR-Wahl - in Hannover
ÄlterWahlbeobachtung ist keine Behinderung der Betriebsratswahl Die Wahlbeobachtung durch vor dem Wahllokal postierte Mitarbeiter der Personalabteilung des Arbeitgebers stellt keine Behinderung der Betr
Bekanntmachung Betriebsrat - Einmalig oder dauerhaft?
ÄlterNach der Wahl muss der neue Betriebsrat am Aushang bekannt gegeben werden, das ist klar. Aber muss für die gesamte Amtszeit am Aushang auch dauerhaft ersichtlich sein, wer Betriebsrat ist oder reicht
Dauerhaft zu wenig Mitglieder nach Neuwahlen BR
ÄlterHallo, wir haben 72 Wahlberechtigte Kollegen. Aktuell haben wir nur noch 3 statt 5 Mitgliedern. Das 3 Mitglied will sein Amt aufgeben und wir möchten Neuwahlen anstreben. Ursprünglich waren hatten
Tochterfirma wird zur eigenständigen Firma = Konsequenzen für den BR und die Wahl?
ÄlterHallo BR'ler, wir haben eine Frage in Bezug auf eine Neuwahl. Hatten bisher eine Firma mit einer Tochterfirma. Jetzt zur neuen Wahl, hat sich die Tochterfirma als eigenständige Firma etabliert (mit