Bekanntmachung Betriebsrat - Einmalig oder dauerhaft?
Nach der Wahl muss der neue Betriebsrat am Aushang bekannt gegeben werden, das ist klar. Aber muss für die gesamte Amtszeit am Aushang auch dauerhaft ersichtlich sein, wer Betriebsrat ist oder reicht eine einmalige Bekanntgabe?
Community-Antworten (5)
16.09.2008 um 12:46 Uhr
Hallo FWLeh, muß nicht, kann aber. Im Ernst, es ist vorteilhafter, wenn die Kolleginnen und Kollegen nachlesen können, wer im BR tätig ist, dies gilt vor allen Dingen für neue Kolleginnen und Kollegen.
16.09.2008 um 12:49 Uhr
So seh ich das auch, dass es eigentlich nur mit Vorteilen verbunden ist. Aber unser Betriebsrat will das nicht...
16.09.2008 um 12:55 Uhr
@FWLeh, ihr habt doch nicht's zu verbergen? Lasst das Teil als Daueraushang, bei Veränderung wird er wieder auf Vordermann gebracht! Macht noch einen! Und zwar mit der genauen Besetzung der verschiedenen Ausschüsse! :-)) Kommt gut bei den Kollegen an, denn wenn es mal was nachzufragen gibt, weiss man sofort, welchen BR's dafür zuständig sind. Funktioniert bei uns bestens! :-))
16.09.2008 um 13:00 Uhr
Hallo, lege Deinem BR doch mal das Thema Öffentlichkeitsarbeit nahe, ist ein wichtiger Bestandteil zwischen Belegschaft und BR. Durch die Öffentlichkeitsarbeit kann man immer wieder die Mitglieder, die Ausschüsse usw. der Belegschaft nahebringen. Wir haben z.B. einen Flyer für unsere neuen Kolleginnen und Kollegen erstellt, oder man kann auch Bilder der BRM am schwarzen Brett, Intranet dauerhaft aushängen, da gibt es viele Möglichkeiten
16.09.2008 um 17:42 Uhr
@ all
Also, es ist doch sehr sinnvoll einen Aushang bezüglich der BRM dauerhaft auszuhängen. Es geht doch nciht nur darum, dass eure Namen da stehen und das natürlich auch ein Teil der Öffentlichkeitsarbeit ist und ihr ncihts zu verstecken habt. Es geht doch auch um neue MA die eingestellt werden, oder Leiharbeitnehmer die kommen, Praktikannten, Lehrlinge oder was auch immer. Die müssen doch auch wissen an wen sie sich halten und wenden können...
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