Betriebsratswahl - Dürfen Aushilfen etc. auch wählen ??
Hallo zusammen!
Kann mir jemand beantworten, ob Aushilfen, ABM-Kräfte und FÖJler (Freiwilliges Ökologisches Jahr) an der Betriebsratswahl teilnehmen dürfen?
Danke schon mal. Gruß
Community-Antworten (3)
30.11.2005 um 14:24 Uhr
Alle Arbeitnehmer - egal in welcher Art des Beschäftigungsverhältnis sie zum AG stehen - sind wahlberechtigt, wenn sie am Wahltag ein Beschäftigungsverhältnis haben. Aushilfen und ABM-ler können also wählen. Bei den FÖJler weiss ich nicht, ob es sich hierbei um Arbeitsverhältnisse handelt. Siehe auch Sonderregelung zu Arbeitnehmerüberlassung im § 7 BetrVG . In den Kommentaren zum § 7 BetrVG wird auf den Punkt der Wahlberechtigung gut und ausführlich eingegangen (z.B. Kommentar zum BetrVG von Däubler u.a.)
30.11.2005 um 20:56 Uhr
... sofern sie noch mind. 3 Monate nach der Wahl im Betrieb arbeiten...
01.12.2005 um 01:02 Uhr
"... sofern sie noch mind. 3 Monate nach der Wahl im Betrieb arbeiten..."
Quatsch !!!
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