BR-Wahl - dürfen Freiberufler wählen?
Hallo, wir sind gerade dabei einen Betriebsrat zu wählen. Nun stellt sich für uns die Frage ob auch Freiberufler wählen dürfen. Gilt das nur bei einer Arbeitnehmerüberlassung oder auch bei direkt eingesetzten Personen?
Gruß Karsten
Community-Antworten (1)
28.11.2005 um 19:59 Uhr
Grundsatz: Wahlberechtigt sind nach § 7 BetrVG nur die betriebsangehörigen Arbeitnehmer. Die Betriebszugehörigkeit setzt das Bestehen arbeitsvertraglicher Beziehungen und eine tatsächliche Eingliederung in die Betriebsorganisation voraus.
Aber:
Unter bestimmten Bedingungen zählen Leiharbeitnehmer bzw. Freiberufler jedoch mit. Dann nämlich wenn bestimmte Arbeitsplätze regelmäßig mit Leiharbeitnehmern / Freiberuflern besetzt sind. Bei einer Zeitung z.B. dürfen die freiberufliche Journalisten unter Umständen mitwählen. Ein freiberuflicher Programmierer jedoch nicht (der kann z.B. einen Werkvertrag haben).
Jeder Einzelfall muss geprüft werden.
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