Erstellt am 19.04.2006 um 22:25 Uhr von Fayence
Hallo fasnetti,
mit diesen Angaben kann Deine Frage mit Sicherheit nicht beantwortet werden.
Unterm Strich sind "echte" Freiberufler nicht als Arbeitnehmer eines Betriebes zu sehen und demzufolge weder wahlberechtigt noch wählbar.
Gruß
Fayence