Erstellt am 17.11.2005 um 16:26 Uhr von vollmond
Hallo Packer,
Nirgends, selbstverständlich kann ein Wahlvorstand zum BR gewählt werden.
Erstellt am 17.11.2005 um 18:06 Uhr von packer
ich bin männchen oder weibchen... ich muß cooler bleiben :)
danke vollmond
gruß,
packer
Erstellt am 19.11.2005 um 00:21 Uhr von TigerKarat
Hi Packer,
im BetrVg §1 steht was davon ab wievielen Personen im Betrieb einen Betriebsrat gewählt werden darf. Davon ausgehend würde es ja dann heißten wenn sich ein Wahlvorstand bildet und er nicht gewählt werden dürfte müssten aus den anderen einer gewählt werden. Da aber im §8 BrtVg steht das alle gewählt werden dürfen, außer Praktikanten, die nicht für den Betrieb sonder eigennützig tätig sind, oder Beschäftigte die weniger als 6 Monate im Betriebs sind, dürfen auch alle zum Betriebsrat gewählt werden.
Gruß
Tiger
Erstellt am 19.11.2005 um 06:23 Uhr von vollmond
Liebe Mitstreiter,
so genau wollte ich eigentlich nicht gehen. Natürlich gibt es Ausnahmen, zum Glück nur wenige. Ein Vertreter der Gewerkschaft oder einer sonstigen Vereinigung, der nicht in dem selben Betrieb tätig ist, kann natürlich nicht aufgestellt und damit auch nicht gewählt werden. Es gibt ja auch Wahlvorstände, die durch das Arbeitgericht bestellt werden.
Im Endefekt kann jeder sich aufstellen lassen und gewählt werden, wer das 18te Lebensjahr vollendet hat, zum Betriebsteil zugehörig ist, kein leitender Angestellter ist, usw. siehe dazu §5 BetrVG.
Gruß vollmond