Betriebsratswahl - wer bestellt den Wahlvorstand, wenn BR nicht mehr genügend Mitglieder hat?
hallo kollegen,
wir waren bis vor zwei wochen ein dreiköpfiger br. jetzt ist nach ausscheiden der kollegin, wir haben keine nachrücker, die frage inwieweit wir jetzt schnellstens eine br-wahl ansetzen können. das vereinfachte wahlverfahren ist aus sicht unserer gl kein problem. können wir das wahlverfahren jetzt aber überhaupt noch einstufig machen, d.h. gilt für uns überhaupt noch der § 16 oder haben wir jetzt den §17 BetrVG am laufen? eine ordentliche BR versammlung ist doch jetzt gar nicht mehr möglich, oder? Versehen wir unser amt jetzt weiter bis zur abgeschlossenen neuwahl?
hilfe hilfe :))
danke im vorraus für eure hilfe!
gruß, Packer
Community-Antworten (8)
16.11.2005 um 13:16 Uhr
Ihr bleibt im Amt, bis das neue Wahlergebnis feststeht. So gesehen bestellt Ihr aus meiner Sicht auch den Wahlvorstand, da es ja einen (Rumpf-)BR gibt.
16.11.2005 um 13:19 Uhr
hey viktor, danke für die schnelle antwort... es brennt mir wirklich ein wenig unter den nägel. wenn du mir noch sagen könntest, wo ich die geschichte mit dem rumpf, bzw. übergang im betrvg finde, wäre ich dir sehr dankbar...
16.11.2005 um 13:41 Uhr
Hallo,
siehe z.B. Kommentar zum BetrVG (Däubler) § 21 Randziffer 27
"Wenn die Gesamtzahl der BR-Mitglieder unter die gesetzlich vorgeschriebene Zahl seiner Mitglieder sinkt, endet die Amtszeit auch dann nicht, wenn die fehlenden BR-Mitglieder nicht duch Ersatzmitglieder ersetzt werden können. Der Rumpf-BR - notfalls ein BR-Mitglied - führt ggf. bis zum Ablauf der regelmäßigen Amtszeit die Geschäfte........"
16.11.2005 um 13:56 Uhr
danke kollege :)
gefunden... also werde ich jezze erstmal die wahlvorstände suchen und dann schleunigst eine br versammlung einberufen...
18.11.2005 um 18:48 Uhr
Hi Kollegen,
lasst euch nicht in die irre führen! Haben zur Zeit den gleichen Zustand wie "Packer". Der (Rumpf-) BR führt zwar die Geschäfte weiter ist aber nicht beschlussfähig! Lasst lieber die Gewerkschaft einladen zur Wahlversammlung, ansonsten wäre die Wahl evtl. anfechtbar! Achso, das zweistufige vereinfachte Wahlferfahren, dauert zwar nee Woche länger aber Ihr seid auf der sicheren Seite.
Gruß Frank
18.11.2005 um 18:52 Uhr
hi frank,
kannst du mal gucken wo das mit der beschlußfähigkeit steht? das mit den geschäften hab ich dann auch gesehen. aber das können ja zwei paar schuhe sein...
gruß, packer
18.11.2005 um 19:32 Uhr
Hi Packer,
hab zu voreilig geschrieben, wie ich gerade sehe seid Ihr noch zu zweit und somit beschlussfähig! Macht das einstufige Wahlverfahren. Ansonsten bei Unklarheiten die Gewerkschaft fragen, wofür zahlen wir unsere Beiträge!
Gruß Frank
19.11.2005 um 00:34 Uhr
Wie sollte denn ein BR der nicht mehr beschlussfähig ist Geschäfte führen? Das wäre dann unmöglich.
Es kann aber gar nicht sein dass ein BR grundsätzlich beschlussunfähig ist.
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