Wahlberechtigung - gilt die auch für freie(externe) Mitarbeiter?
Wir haben mehrere freie Mitarbeiter (sog. externe Mitarbeiter, die regelmäßig für uns arbeiten. Sind diese wahlberechtigt?
Community-Antworten (1)
11.11.2005 um 20:42 Uhr
Hallo, ihr müsst klären ob es freie Mitarbeiter sind, d. h. frei in ihrer Entscheidung oder ob sie bei euch angestellt sind bzw. Weisungen erhalten. Am besten auf ein Wahlseminar gehen, die erklären dort super wer passiv und aktiv an der Wahl teilnehmen kann.
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