Erstellt am 17.03.2006 um 10:03 Uhr von pit47
Hallo Planer,
wenn diese freien MA nach Ansicht des Wahlvorstandes Scheinwerk- oder Dienstverträge haben, können sie auf die Wählerliste gesetzt werden und wie Leiharbeiter behandelt werden. Also sie können wählen aber nicht gewählt werden.